Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.09.2015
Aktenzeichen: I R 83/11

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.07.2011
Aktenzeichen: 3 K 1285/09

Schlagzeile:

Steuerbefreiung des Vorbezugs für Wohneigentum einer Schweizer öffentlich-rechtlichen Versicherungskasse für einen sog. Grenzgänger

Schlagworte:

Arbeitgeberbeitrag, Grenzgänger, Schweiz, Steuerbefreiung, Versicherungskasse, Vorbezug, Wohneigentum, Zukunftssicherungsleistungen

Wichtig für:

Grenzgänger, Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Der sog. Vorbezug für Wohneigentum einer öffentlich-rechtlichen Versicherungskasse eines Schweizer Kantons, der an einen sog. Grenzgänger ausbezahlt wird, ist weder nach § 3 Nr. 3 EStG 2002 (i.d.F. vor dessen Änderung durch das JStG 2007) noch nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG 2002 (i.d.F. des AltEinkG) steuerbefreit (Anschluss an BFH-Urteile vom 23. Oktober 2013 X R 33/10 sowie vom 26. November 2014 VIII R 39/10).

2. Obligatorische Arbeitgeberbeiträge zu einer öffentlich-rechtlichen Versicherungskasse eines Schweizer Kantons sind nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG 2002 steuerfrei. Überobligatorische Arbeitgeberbeiträge zu einer solchen Kasse sind als Beiträge i.S. des § 3 Nr. 62 Satz 4 Halbsatz 1 EStG 2002 innerhalb der Grenzen des § 3 Nr. 62 Satz 3 EStG 2002 steuerfrei; auf die danach steuerfreien Arbeitgeberleistungen sind die nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG 2002 steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers anzurechnen (Anschluss an die BFH-Urteile vom 24. September 2013 VI R 6/11, vom 23. Oktober 2013 X R 33/10 und vom 26. November 2014 VIII R 39/10).

EStG 2002 (i.d.F. des AltEinkG) § 3 Nr. 3, § 3 Nr. 62, § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. Aa

Hinweis: Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt.

zur Suche nach Steuer-Urteilen