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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.12.2016
Aktenzeichen: IV R 14/13

Vorinstanz:

FG Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.02.2013
Aktenzeichen: 2 K 207/11

Schlagzeile:

Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils

Schlagworte:

Erweiterte Kürzung, Gewerbesteuer, Mitunternehmeranteil, Veräußerung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist nicht in die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG einzubeziehen.

Normen:
GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2
EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

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