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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 11.01.2017
Aktenzeichen: IX R 36/15

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.03.2015
Aktenzeichen: 9 K 962/14 E

Schlagzeile:

Nachträgliche Anschaffungskosten nach zivilrechtlicher Neuordnung des Kapitalersatzrechts

Schlagworte:

Anschaffungskosten, Auflösung, Auflösungsverlust, Beitrittsaufforderung, Bilanzierung, Finanzierung, Finanzierungshilfe, Kapitalersatzrecht, MoMiG, Nachträgliche Anschaffungskosten, Neuordnung, Veräußerung, Veräußerungsverlust, Zivilrecht

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Beitrittsaufforderung an BMF: Nachträgliche Anschaffungskosten nach zivilrechtlicher Neuordnung des Kapitalersatzrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)

Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und unter welchen Voraussetzungen nach Inkrafttreten des MoMiG Aufwendungen des Gesellschafters aus einer zugunsten der Gesellschaft geleisteten Finanzierungshilfe als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen der Ermittlung eines Veräußerungs- oder Auflösungsverlusts nach § 17 EStG zu berücksichtigen sind.

Normen:
EStG § 17 Abs. 2, Abs. 4
HGB § 255 Abs. 1 Satz 2
MoMiG Art. 1, Art. 9
InsO § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 135
FGO § 122 Abs. 2 Satz 3

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