Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 11.01.2017 |
Aktenzeichen: | IX R 36/15 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.03.2015 |
Aktenzeichen: | 9 K 962/14 E |
Schlagzeile: |
Nachträgliche Anschaffungskosten nach zivilrechtlicher Neuordnung des Kapitalersatzrechts
Schlagworte: |
Anschaffungskosten, Auflösung, Auflösungsverlust, Beitrittsaufforderung, Bilanzierung, Finanzierung, Finanzierungshilfe, Kapitalersatzrecht, MoMiG, Nachträgliche Anschaffungskosten, Neuordnung, Veräußerung, Veräußerungsverlust, Zivilrecht
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Beitrittsaufforderung an BMF: Nachträgliche Anschaffungskosten nach zivilrechtlicher Neuordnung des Kapitalersatzrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und unter welchen Voraussetzungen nach Inkrafttreten des MoMiG Aufwendungen des Gesellschafters aus einer zugunsten der Gesellschaft geleisteten Finanzierungshilfe als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen der Ermittlung eines Veräußerungs- oder Auflösungsverlusts nach § 17 EStG zu berücksichtigen sind.
Normen:
EStG § 17 Abs. 2, Abs. 4
HGB § 255 Abs. 1 Satz 2
MoMiG Art. 1, Art. 9
InsO § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 135
FGO § 122 Abs. 2 Satz 3