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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.02.2017
Aktenzeichen: VI R 96/13

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.09.2013
Aktenzeichen: 4 K 1613/11

Schlagzeile:

Bemessung der Höhe eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens bei Vorleistungen aus einem gegenseitigen Vertrag

Schlagworte:

Bilanzierung, Landwirtschaft, Passiver Rechnungsabgrenzungsposten, Realisationsprinzip, Rechnungsabgrenzungsposten

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:

Hat ein buchführender Landwirt ein Entgelt für die zeitlich nicht begrenzte Verpflichtung erhalten, seine Landwirtschaft nicht über den bisherigen Umfang hinaus zu erweitern, ist zur Wahrung des Realisationsprinzips ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.

Normen:
EStG § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 2 Satz 1, § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2
HGB § 250 Abs. 2, § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2, § 252 Abs. 1 Nr. 5

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