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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.03.2018
Aktenzeichen: I R 12/16

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.12.2015
Aktenzeichen: 4 K 1355/13

Schlagzeile:

Berücksichtigung negativer Anschaffungskosten bei Einbringung eines Einzelunternehmens

Schlagworte:

Anschaffungskosten, Einbringung, Entnahme, Umwandlungssteuer

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die Minderung der Anschaffungskosten des Einbringenden nach § 20 Abs. 7 Satz 3 UmwStG 2002 durch Entnahmen im Rückwirkungszeitraum kann auch zu einem negativen Wert führen.

Normen:
UmwStG 2002 § 20 Abs. 2 Satz 4, Abs. 4, Abs. 7 Sätze 1 bis 3

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