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Quelle:

Thüringer Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.07.2021
Aktenzeichen: 1 K 478/20

Schlagzeile:

Außerordentliche Einkünfte beim Zufluss in mehr als zwei Veranlagungszeiträumen

Schlagworte:

Arbeitnehmer, Außerordentliche Einkünfte, Fünftel-Methode, Fünftelregelung, Hauptzahlung, Kapitalauszahlung, Pensionszusage, Restzahlung, Zufluss, Zusammenballung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Wird die Auszahlung einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit über mehr als zwei Veranlagungszeiträume gestreckt, liegen selbst dann keine außerordentlichen Einkünfte vor, wenn die Hauptzahlung bereits im ersten Veranlagungszeitraum zufließt.

Hinweis: Das FG Thüringen hat die Anwendung der sog. Fünftelregelung abgelehnt, weil sich die Auszahlung nicht nur über zwei, sondern über mehr Veranlagungszeiträume erstreckte.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision anhängig.

In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:

BFH Anhängiges Verfahren VI R 19/21
Aufnahme in die Datenbank am 19.11.2021
EStG § 34 Abs 1
Kann eine Kapitalauszahlung aus einer Pensionszusage, die abweichend vom Vereinbarten in eine Hauptzahlung und verschiedene Restzahlungen aufgeteilt und in mehreren aufeinanderfolgenden Veranlagungszeiträumen ausgezahlt wird, ermäßigt nach § 34 Abs. 1 EStG besteuert werden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorgehend: Thüringer Finanzgericht Urteil vom 28.07.2021 (1 K 478/20)

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