Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 26.07.2002 |
Aktenzeichen: | IV A 5 - S 2225 - 2/02 |
Schlagzeile: |
Verlustabzug nach § 10d EStG in Erbfällen
Schlagworte: |
Erbe, Erbfall, Nachlassverbindlichkeit, Verlustabzug, Wirtschaftliche Belastung
Wichtig für: |
Erben
Kurzkommentar: |
Ein vom Erblasser mangels positiver Einkünfte nicht ausgeglichener Verlust ist nach dem BFH-Urteil vom 16. Mai 2001 (Aktenzeichen I R 76/99) bei der Veranlagung des Erben für das Jahr des Erbfalls zu berücksichtigen. Der Erbe kann nach dem BFH-Urteil die Verluste des Erblassers jedoch nur dann ausgleichen bzw. abziehen, wenn er durch sie wirtschaftlich belastet ist.
Im BMF-Schreiben vertritt das Bundesfinanzministerium die Auffassung, dass eine wirtschaftliche Belastung des Erben insbesondere dann nicht vorliegt, wenn der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten entweder gar nicht oder nur beschränkt haftet.