Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 21.02.2002 |
Aktenzeichen: | IV A 6 - S 2137 - 14/02 |
Schlagzeile: |
Rückstellung für die Verpflichtung aus der Rückabwicklung eines durchgeführten Kaufvertrages
Schlagworte: |
Gewinnermittlung, Kaufvertrag, Rückabwicklung, Rückstellung, Ungewisse Verbindlichkeiten
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 28. März 2000 (Aktenzeichen VIII R 77/96) entschieden, dass ein Verkäufer keine Rückstellung wegen der Verpflichtung zur Rückerstattung des an ihn gezahlten Kaufpreises bilden darf, wenn er am Bilanzstichtag mit einer Wandlung des Kaufvertrags durch den Käufer nicht rechnen muss. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer die Wandlung noch vor Aufstellung der Bilanz erklärt.
Das Bundesfinanzministerium teilt den Finanzämtern mit dem BMF-Schreiben mit, wie die Grundsätze des BFH-Urteils bei Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten anzuwenden sind.