Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 09.05.2005 |
Aktenzeichen: | IV A 5 - S 7220 - 23/05 |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuersatz für die Lieferungen von Kombinationsartikeln
Schlagworte: |
Kombinationsartikel, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Nach den Textziffern 13 und 14 des BMF-Schreibens vom 5. August 2004 handelt es sich bei Warensortimenten bestehend aus Lebensmitteln (insbesondere Süßigkeiten) und so genannten Non-Food-Artikeln (insbesondere Spielzeug) grundsätzlich nicht um Warenzusammenstellungen in Aufmachungen für den Einzelverkauf im Sinne der Allgemeinen Vorschrift für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 3b. Dies führt dazu, dass auf den Süßigkeitsanteil des Entgelts der ermäßigte und auf den Spielzeuganteil des Entgelts der allgemeine Steuersatz anzuwenden ist. Das BMF-Schreiben nimmt hierzu ergänzend Stellung.