Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 21.09.2005 |
Aktenzeichen: | IV A 5 - S 7104 - 19/05 |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen des Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft
Schlagworte: |
Wichtig für: |
GmbH-Geschäftsführer, GmbH-Gesellschafter
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium Stellung zur Anwendung des BFH-Urteils vom 10. März 2005 (Aktenzeichen V R 29/03) zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen des Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft.
Hintergrund: In Fortführung seiner geänderten Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen des Gesellschafters einer Personengesellschaft (Urteil vom 6. Juni 2002, Aktenzeichen V R 43/01) hat der BFH mit Urteil vom 10. März 2005, Aktenzeichen V R 29/03) entschieden, dass die Tätigkeit eines GmbH-Geschäftsführers als selbständig zu beurteilen sein kann. Die Organstellung des Geschäftsführers stehe dem nicht entgegen.