Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 18.07.2006 |
Aktenzeichen: | IV A 5 - S 7303 a - 7/06 |
Schlagzeile: |
Bei einem Wohnungswechsel ist ein Vorsteuerabzug aus Umzugskosten im Vorgriff auf eine beabsichtigte gesetzliche Neuregelung ab sofort wieder möglich
Schlagworte: |
Umsatzsteuer, Umzug, Vorsteuer
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
§ 15 Abs. 1a Nr. 3 des Umsatzsteuergesetztes (UStG), wonach ein Vorsteuerabzug aus Umzugskosten für einen Wohnungswechsel ausgeschlossen ist, ist im Vorgriff auf eine beabsichtigte gesetzliche Neuregelung nicht mehr anzuwenden.
Soweit der Unternehmer im Zusammenhang mit einem Umzug für einen Wohnungswechsel eine Lieferung oder sonstige Leistung für sein Unternehmen bezieht, kann er sich entgegen § 15 Abs. 1a Nr. 3 UStG auf die für ihn günstigere Regelung des Artikels 17 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie berufen. Der Vorsteuerabzug ist unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG zu gewähren.
Hinweis: Die diesem Schreiben entgegen stehenden Grundsätze des Abschnitts 197a der Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR) sind nicht mehr anzuwenden.