Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 12.01.2007 |
Aktenzeichen: | IV A 6 - S 7359 - 2/07 |
Schlagzeile: |
Zulassung von Vordrucken, die von den amtlich zugelassenen Vordrucken für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren abweichen
Schlagworte: |
Umsatzsteuer, Vergütungsverfahren, Vordruck, Vorsteuer, Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das BMF-Schreiben regelt die Zulassung von Vordrucken, die von den amtlich zugelassenen Vordrucken für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren abweichen.
Zur Erleichterung und Vereinfachung des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens kann danach auf Antrag zugelassen werden, dass
- der Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer (USt 1 T) und
- die Anlage zum Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer (USt 1 T)
auf Vordrucken abgegeben werden, die von den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abweichen. Antragsberechtigt ist, wer Vordrucke mit Hilfe automatischer Einrichtungen ausfüllen oder Verfahren hierfür anbieten will. Dem Antrag sind unverkürzte Mustervordrucke beizufügen.
Ein Beispiel für die Gestaltung der von den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abweichenden Vordrucke ist als Anlage beigefügt.
Das Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 27. Oktober 1993 (IV A 3 - S 7359 - 41/93) sowie die BMF-Schreiben vom 20. November 1980 (IV A 1 - S 7314 - 15/80 / IV A 3 - S 7359 - 38/80) und 22. Januar 1997 (IV C 4 - S 7359 - 9/97).
Gliederung:
I. Allgemeines
II. Gestaltung der abweichenden Vordrucke
III. Ausdruck der abweichenden Vordrucke
IV. Aufhebung von BMF-Schreiben