Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Information |
Datum: | 21.06.2007 |
Aktenzeichen: |
Schlagzeile: |
Bericht zur Internationalen Steuerkonferenz über eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage
Schlagworte: |
Bemessungsgrundlage, Körperschaftsteuer
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium informiert in seinem Monatsbericht Juni 2007 über die internationale Steuerkonferenz am 15. und 16. Mai 2007 zur gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage.
Hintergrund: Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft richtete das Bundesministerium der Finanzen am 15. und 16. Mai 2007 in Berlin in Zusammenarbeit mit dem ZEW Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH und dem Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht eine Internationale Steuerkonferenz aus. Im Blickpunkt standen die Arbeiten zur Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage.
Wörtlich heißt es in der Einleitung des Berichts: „Mit über 250 internationalen Teilnehmern aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Verwaltung gelang es, in sehr konzentrierter Form die Komplexität der Materie aufzuarbeiten und in Teilbereichen neue Lösungsansätze aufzuzeigen. Damit lieferte die Konferenz einen wichtigen Beitrag für den für 2008 von der EU-Kommission angekündigten Legislativvorschlag. Derzeit sehen sich die in der EU tätigen Unternehmen mit 27 verschiedenen Steuer- und Gewinnermittlungssystemen konfrontiert. Gewinne und Verluste einer grenzübergreifenden Unternehmensgruppe können nur sehr eingeschränkt miteinander verrechnet werden. Um den europäischen Binnenmarkt zu fördern, erarbeitet die EU-Kommission derzeit zusammen mit Experten aus den Mitgliedstaaten einen Vorschlag für einheitliche und EU-weit geltende Gewinnermittlungsvorschriften für Unternehmen. Dieser sieht innerhalb des Binnenmarkts eine Ermittlung des Gesamteinkommens einer multinationalen Gruppe nach einem einzigen Regelwerk vor. Das konsolidierte Einkommen würde dann in einem weiteren Schritt auf die in die Einkommensermittlung einbezogenen Gesellschaften dieser Gruppe mittels Schlüsselgrößen aufgeteilt. Voraussetzung ist aber, dass sich die Mitgliedstaaten auf gemeinsame Regelungen einigen können.“
Gliederung:
1 Einleitung
2 Eröffnung der Konferenz
2.1 Der steuerpflichtige Unternehmensgewinn – gemeinsame Strukturelemente
2.2 Internationale Aspekte, Konsolidierung und Aufteilung
2.3 Administrative Aspekte
3 Abschluss der Konferenz