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Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Information |
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Kontenabrufverfahren ist verfassungsgemäß
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Zum Kontenabruf teilt das Bundesfinanzministerium folgendes mit:
Seit dem 1. April 2005 ist das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit in Kraft und hat sich in der Praxis hervorragend bewährt. Das damals eingeführte Kontenabrufverfahren führt zu mehr Steuergerechtigkeit und schützt die Interessen der ehrlichen Steuerzahler. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aktuellen Urteil die Verfassungsmäßigkeit der Kontenabfrage durch Finanz- und Strafverfolgungsbehörden bestätigt. Der Beschluss schafft Rechtssicherheit für die Anwendung dieses sehr wichtigen Instrumentes.
Lediglich § 93 Abs. 8 AO, der die Erhebung von Kontostammdaten in sozialrechtlichen Angelegenheiten regelt, genügt dem Bestimmtheitsgrundsatz des Grundgesetzes in seiner jetzigen Form nicht. Gleichwohl ist diese Eingriffsermächtigung als solche verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und dem Urteil zufolge auch verhältnismäßig. Sie darf bis zum Ende der vorgegebenen Übergangsfrist weiter angewendet werden. Eine gesetzliche Neuregelung muss bis zum 31. Mai 2008 erfolgen.
Die mögliche Schwäche des bisherigen Gesetzes war bereits frühzeitig erkannt worden. Eine Neufassung des § 93 Abs. 8 AO, die den Anforderungen der Verfassungsrichter entspricht, haben Bundestag und Bundesrat bereits vor der Sommerpause zusammen mit der 2008 in Kraft tretenden Unternehmenssteuerreform beschlossen.