Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 28.01.2008 |
Aktenzeichen: | IV A 5 - S 7106/07/0009 |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der entgeltlichen Erteilung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster
Schlagworte: |
Gemeinde, Katasterbehörde, Kommune, Liegenschaftskataster, Umsatzsteuer, Vermessungsbehörde, Vermessungsingenieur
Wichtig für: |
Kommunen
Kurzkommentar: |
In mehreren Bundesländern erfolgt die entgeltliche Erteilung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster nicht mehr nur durch die Vermessungs- und Katasterbehörden, sondern entsprechend den rechtlichen und technischen Gegebenheiten auch durch Gemeinden und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. Das Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der entgeltlichen Erteilung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster.