Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Information |
Datum: | 14.05.2008 |
Aktenzeichen: |
Schlagzeile: |
Was bringt das Jahressteuergesetz 2009? – Antworten auf die wichtigsten Fragen
Schlagworte: |
Eigenheimzulage, Gesundheitsförderung, Jahressteuergesetz 2009, JStG 2009, Schulgeld, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) umfasst eine Vielzahl von Änderungen in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts. Die Maßnahmen betreffen ganz unterschiedliche Bereiche – das Spektrum reicht von Gesundheitsförderung, über die Bekämpfung von Steuerstraftaten oder extremistischen Vereinen bis hin zur Eigenheimzulage und Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts. Ende April 2008 wurde das Jahresteuergesetz als Referentenentwurf vorgestellt, am 4. Juni 2008 wird der Gesetzesvorschlag im Kabinett behandelt.
Das Bundesfinanzministerium informiert über die folgenden geplanten Änderungen:
- Neue Altersgrenze für Kinder bei der Eigenheimzulage
- Neue Besteuerung von Ehegatten
- Steuerfreiheit für betriebliche Gesundheitsförderung
- Unternehmen können Buchführung ins Ausland verlegen
- Steuerstraftaten verjähren weniger schnell
- Ausschluss extremistischer Vereine von der Gemeinnützigkeit
- Besteuerung von ausländischen Familienstiftungen
- Änderung des § 15 des Außensteuergesetzes
- Keine Umsatzsteuer für Heilbehandlungen
- Schulgeld nicht nur bei deutschen Schulen absetzbar