Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 18.11.2009 |
Aktenzeichen: | IV B 4 - S 1301-RUSS/07/10002 |
Schlagzeile: |
Doppelbesteuerungsabkommen Russische Föderation
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
In der Frage des Besteuerungsrechts der Gehälter der aus Deutschland entsandten Mitarbeiter der deutsch-russischen Auslandshandelskammer ist mit dem Ministerium der Finanzen der Russischen Föderation eine Vereinbarung nach Nr. 6 des Protokolls zu Artikel 15 DBA getroffen worden. Das Bundesfinanzministerium informiert über die Konsequenzen.