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Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 24.04.2025 |
| Aktenzeichen: | 4 K 105/21 |
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Schlagzeile: |
Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers
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Schlagworte: |
Klage, Klagebefugnis, Prozessrecht, Tabaksteuer, Testamentsvollstrecker, Verfahrensrecht
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Wichtig für: |
Steuerberater
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Kurzkommentar2: |
Ein Testamentsvollstrecker in einer Nachlassangelegenheit eines nach Erlass eines Tabaksteuerbescheids Verstorbenen hat die Klagebefugnis im Anfechtungsprozess gegen einen Tabaksteuerbescheid, wenn die Einspruchsentscheidung in Kenntnis seiner Bestellung an den Testamentsvollstrecker gerichtet wird.
Ein Testamentsvollstrecker in einer Nachlassangelegenheit eines nach Erlass eines Tabaksteuerbescheids Verstorbenen hat die Klagebefugnis im Anfechtungsprozess gegen einen Tabaksteuerbescheid, wenn die Einspruchsentscheidung in Kenntnis seiner Bestellung an den Testamentsvollstrecker gerichtet wird.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

