Steuerbefreiung: |
Zahlungen von 50.000 Euro bzw. 1,3 Millionen Euro sind kein steuerfreies Trinkgeld |
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Sonderausgaben: |
Berücksichtigung von Kirchensteuern als Sonderausgaben bei der rückwirkenden Besteuerung von Einbringungsgewinnen |
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Mitarbeiterbeteiligung: |
Stille Beteiligung des Arbeitnehmers am Unternehmen des Arbeitgebers |
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Kindergeld: |
Keine Bindungswirkung der Entscheidung der Ausländerbehörde über das Freizügigkeitsrecht für die Kindergeldfestsetzung |
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Verfahrensrecht: |
Voraussetzungen und Folgen der Zustellung eines Gerichtsbescheids durch Aufgabe zur Post |
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