Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.09.1998 |
Aktenzeichen: | XI R 18/98 |
Schlagzeile: |
Im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs vereinbarte Spende ist nicht zu versteuern
Schlagworte: |
Abfindung, Arbeitslohn, Spende, Zufluss, Zurechnung
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Verpflichtet sich ein Arbeitgeber im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs zu einer Spendenzahlung, ohne dass der Arbeitnehmer auf die Person des Spendenempfängers Einfluss nehmen kann, so handelt es sich nicht um eine steuerpflichtige Abfindung.