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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.09.1998
Aktenzeichen: XI R 18/98

Schlagzeile:

Im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs vereinbarte Spende ist nicht zu versteuern

Schlagworte:

Abfindung, Arbeitslohn, Spende, Zufluss, Zurechnung

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Verpflichtet sich ein Arbeitgeber im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs zu einer Spendenzahlung, ohne dass der Arbeitnehmer auf die Person des Spendenempfängers Einfluss nehmen kann, so handelt es sich nicht um eine steuerpflichtige Abfindung.

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