Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.06.2000 |
Aktenzeichen: | VI R 143/98 |
Schlagzeile: |
Sprachaufenthalte im Ausland als Berufsausbildung bei theoretisch-systematischem Sprachunterricht
Schlagworte: |
Berufsausbildung, Kindergeld, Sprachausbildung, Sprachkurs
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Sprachaufenthalte im Ausland, zum Beispiel im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses, können dann als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn sie von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden. Die Eltern haben dann Anspruch auf Kindergeld.
Hinweis: Der BFH hat in mehreren Urteilen vom 9. Juni 1999 zum Begriff der Berufsausbildung für das ab 1. Januar 1996 geltende Kindergeldrecht Stellung genommen. Der BFH hat dabei das Vorliegen einer Berufsausbildung - teilweise in Abweichung von der Rechtsprechung des früher zuständigen Bundessozialgerichts - bejaht. Das Bundessozialgericht hatte eine Tätigkeit in der Regel nur dann als Berufsausbildung angesehen, wenn diese in einer Ausbildungs- oder Studienordnung zwingend vorgeschrieben war.