Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.06.1999 |
Aktenzeichen: | VI R 34/98 |
Schlagzeile: |
Der Besuch eines College in den USA kann zur Berufsausbildung zählen
Schlagworte: |
Berufsausbildung, College, Kindergeld
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Zur Berufsausbildung gehört auch der Besuch von Allgemeinwissen vermittelnden Schulen wie Grund-, Haupt- und Oberschulen sowie von Fach- und Hochschulen. Auch der Besuch eines College in den USA kann zur Berufsausbildung zählen. Die Eltern haben daher Anspruch auf Kindergeld.
Hinweis: Der BFH hat in mehreren Urteilen vom 9. Juni 1999 zum Begriff der Berufsausbildung für das ab 1. Januar 1996 geltende Kindergeldrecht Stellung genommen. Der BFH hat dabei das Vorliegen einer Berufsausbildung - teilweise in Abweichung von der Rechtsprechung des früher zuständigen Bundessozialgerichts - bejaht. Das Bundessozialgericht hatte eine Tätigkeit in der Regel nur dann als Berufsausbildung angesehen, wenn diese in einer Ausbildungs- oder Studienordnung zwingend vorgeschrieben war.