Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.09.1999
Aktenzeichen: IX R 88/95

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.09.1994
Aktenzeichen: 3 K 1196/93

Schlagzeile:

Für die Pflege von Angehörigen empfangene Beträge sind grundsätzlich nicht zu versteuern

Schlagworte:

Pflegekosten, Sonstige Leistung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Der BFH hat entschieden, dass Beträge, die der Steuerpflichtige für die Pflege eines Angehörigen aus dessen Vermögen erhält, grundsätzlich nicht von der Einkommensteuer erfasst werden.

Nach dem Urteil des BFH führt nicht jede Einnahme, der eine Tätigkeit gegenübersteht, zu Einkünften gemäß Paragraf 22 Nr. 3 EStG. An dem für eine Besteuerung erforderlichen, auf Einkommensmehrung gerichteten Leistungsaustausch fehle es regelmäßig, wenn Angehörige im Rahmen des familiären Zusammenlebens untereinander Leistungen erbringen und Zahlungen empfangen. Habe der Steuerpflichtige einen pflegebedürftigen Angehörigen in seinen Haushalt aufgenommen, um ihn dort zu pflegen und zu versorgen, und erhalte er dafür aus dem Vermögen des Pflegebedürftigen Geldbeträge, so vollzögen sich diese Pflegeleistungen und die empfangenen Zahlungen vielmehr in aller Regel im Rahmen der familiären Lebensgemeinschaft.

zur Suche nach Steuer-Urteilen