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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.08.1999
Aktenzeichen: X R 38/95

Schlagzeile:

Verpflichtung zur Instandhaltung einer Wohnung als dauernde Last

Schlagworte:

Altenteil, Dauernde Last, Instandhaltung, Sonderausgabe, Versorgungsleistungen, Wohnungsrecht

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Hat ein Altenteilsberechtigter sich an Räumen einer zum übertragenen Vermögen gehörenden Wohnung ein Wohnungsrecht vorbehalten, kann die Verpflichtung des Übernehmers, die Wohnung instand zu halten, bei diesem eine dauernde Last begründen. Insoweit als Versorgungsleistungen abziehbar sind jedoch nur Aufwendungen, die der Erhaltung des im Zeitpunkt der Übergabe vertragsgemäßen Zustandes der Wohnung dienen.

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