Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.10.1999 |
Aktenzeichen: | X R 75/97 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.06.1996 |
Aktenzeichen: | 5 K 26/95 |
Schlagzeile: |
Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen nach vorweggenommener Erbfolge
Schlagworte: |
Dauernde Last, Leibrente, Sonderausgabe, Vermögensübergabe, Versorgung, Vorweggenommene Erbfolge
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Ein Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen an die Eltern nach vorweggenommener Erbfolge kommt nicht in Betracht, wenn eine Mindestzeitrente oder verlängerte Leibrente vereinbart wird, deren Mindestlaufzeit kürzer ist als die voraussichtliche durchschnittliche Lebenserwartung der bezugsberechtigten Person. In einem solchen Fall ist eine entgeltliche Veräußerung bzw. Anschaffung gegeben.