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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.10.1999
Aktenzeichen: X R 75/97

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.06.1996
Aktenzeichen: 5 K 26/95

Schlagzeile:

Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen nach vorweggenommener Erbfolge

Schlagworte:

Dauernde Last, Leibrente, Sonderausgabe, Vermögensübergabe, Versorgung, Vorweggenommene Erbfolge

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Ein Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen an die Eltern nach vorweggenommener Erbfolge kommt nicht in Betracht, wenn eine Mindestzeitrente oder verlängerte Leibrente vereinbart wird, deren Mindestlaufzeit kürzer ist als die voraussichtliche durchschnittliche Lebenserwartung der bezugsberechtigten Person. In einem solchen Fall ist eine entgeltliche Veräußerung bzw. Anschaffung gegeben.

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