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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 20.10.1999 |
| Aktenzeichen: | X R 132/95 |
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Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 26.10.1994 |
| Aktenzeichen: | 13 K 244/92 |
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Schlagzeile: |
Steuerfolgen bei Verzicht auf künftigen Erb- und Pflichtteil
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Schlagworte: |
Abfindung, Erbe, Verzicht, Wertverrechnung, Wiederkehrende Bezüge
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Wichtig f�r: |
Alle Steuerzahler, Erben
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Kurzkommentar2: |
Verzichtet ein zur gesetzlichen Erbfolge Berufener auf seinen künftigen Erb- und Pflichtteil und erhält er hierfür an Stelle eines Einmalbetrages der Höhe nach begrenzte wiederkehrende Zahlungen, sind diese bei ihm nicht als wiederkehrende Leistungen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) steuerbar. Die wiederkehrenden Leistungen unterliegen also ebenso wenig wie eine entsprechende Einmalzahlung der Einkommensteuer.

