Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.11.1999
Aktenzeichen: X R 10/99

Vorinstanz:

FG Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.11.1998
Aktenzeichen: 2 K 1661/97 E

Schlagzeile:

Sonderausgabenabzug für Unterhaltszahlungen bei vorweggenommener Erbfolge

Schlagworte:

Dauernde Last, Eigennutzung, Sonderausgabe, Unterhalt, Vermögensübergabe, Versorgung, Vorweggenommene Erbfolge

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Wird eine Eigentumswohnung durch vorweggenommene Erbfolge übertragen und sodann vom Erwerber zu eigenen Wohnzwecken genutzt, sind im Zusammenhang damit auf Lebenszeit des Übergebers vereinbarte Unterhaltszahlungen nicht als Sonderausgaben abziehbar.

zur Suche nach Steuer-Urteilen