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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.12.1999
Aktenzeichen: X R 23/95

Schlagzeile:

Finanzierungskosten für sofort beginnende Leibrentenversicherung

Schlagworte:

Finanzierung, Leibrentenversicherung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Finanzierungskosten, die durch den Abschluss eines Vertrages über eine sofort beginnende Leibrentenversicherungsleistung gegen Zahlung eines Einmalbetrages veranlasst sind, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen abziehbar sein, wenn der Rentenberechtigte nach den gegebenen Umständen, vor allem im Hinblick auf seine (statistische) Lebenserwartung bei Vertragsschluss, damit rechnen kann, dass die Einnahmen (in Höhe der Ertragsanteile) den Finanzierungsaufwand übersteigen.

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