Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.09.1999 |
Aktenzeichen: | XI R 66/98 |
Schlagzeile: |
Spenden für weltanschauliche Zwecke sind als Sonderausgaben abzugsfähig
Schlagworte: |
Religion, Sonderausgabe, Spende, Weltanschauung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Religion und Weltanschauung sind grundsätzlich gleich zu behandeln, da der Staat weltanschauliche Neutralität zu wahren hat. Die Tatsache, dass Spenden zu "religiösen Zwecken" zum Abzug als Sonderausgaben zugelassen sind, ist daher verfassungskonform dahin gehend auszulegen, dass auch weltanschauliche Zwecke begünstigt sind.