Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.01.2000 |
Aktenzeichen: | VIII R 55/97 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.05.1997 |
Aktenzeichen: | XI 258/91 |
Schlagzeile: |
Vorfälligkeitsentschädigung als Veräußerungsaufwand
Schlagworte: |
Aufgabegewinn, Laufender Gewinn, Veräußerungsgewinn, Veräußerungskosten, Vorfälligkeitsentschädigung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Eine Vorfälligkeitsentschädigung, die ein Gewerbetreibender zu zahlen hat, weil er im Rahmen der steuerbegünstigten Betriebsveräußerung einen betrieblichen Kredit vorzeitig ablöst, gehört zu den Veräußerungskosten im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG. - Mit diesem Urteilsspruch hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung geändert.