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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.01.2000
Aktenzeichen: VIII R 55/97

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.05.1997
Aktenzeichen: XI 258/91

Schlagzeile:

Vorfälligkeitsentschädigung als Veräußerungsaufwand

Schlagworte:

Aufgabegewinn, Laufender Gewinn, Veräußerungsgewinn, Veräußerungskosten, Vorfälligkeitsentschädigung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Eine Vorfälligkeitsentschädigung, die ein Gewerbetreibender zu zahlen hat, weil er im Rahmen der steuerbegünstigten Betriebsveräußerung einen betrieblichen Kredit vorzeitig ablöst, gehört zu den Veräußerungskosten im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG. - Mit diesem Urteilsspruch hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung geändert.

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