Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.02.2000 |
Aktenzeichen: | X R 142/95 |
Vorinstanz: |
FG Schleswig-Holstein |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.09.1995 |
Aktenzeichen: | I 95/93 |
Schlagzeile: |
Anbieter von "Telefonsex" können Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen
Schlagworte: |
Gewerbebetrieb, Prostituierte, Sonstige Leistung, Telefonsex
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Nach der bisherigen Rechtsprechung sind Einkünfte aus selbständig ausgeübter Prostitution nicht gewerblich, sondern als sonstige Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) einkommensteuerpflichtig. Der BFH hat offen gelassen, ob an dieser Rechtsauffassung weiterhin festzuhalten sei, und entschieden, dass jedenfalls "Telefonsex" zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen kann.