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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.02.2000
Aktenzeichen: X R 142/95

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.09.1995
Aktenzeichen: I 95/93

Schlagzeile:

Anbieter von "Telefonsex" können Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen

Schlagworte:

Gewerbebetrieb, Prostituierte, Sonstige Leistung, Telefonsex

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Nach der bisherigen Rechtsprechung sind Einkünfte aus selbständig ausgeübter Prostitution nicht gewerblich, sondern als sonstige Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) einkommensteuerpflichtig. Der BFH hat offen gelassen, ob an dieser Rechtsauffassung weiterhin festzuhalten sei, und entschieden, dass jedenfalls "Telefonsex" zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen kann.

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