Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 02.05.2000 |
Aktenzeichen: | IX R 73/98 |
Schlagzeile: |
Versteuerung von Kursgewinnen aus der Anlage von Festgeld in ausländischen Währungen
Schlagworte: |
Festgeld, Fremdwährung, Kursgewinn
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Kursgewinne im Privatvermögen, die sich durch die Anlage von Festgeld in ausländischer Währung ergeben, sind nicht steuerbar, wenn das Fremdwährungsguthaben erst nach Ablauf der Spekulationsfrist des § 23 EStG in einen höheren DM-Betrag rückgetauscht wird. Dies gilt auch dann, wenn das Fremdwährungsguthaben innerhalb der Spekulationsfrist wiederholt als Festgeld angelegt wird.
Hinweis: Siehe auch das Urteil vom 2. Mai 2000, Aktenzeichen IX R 74/96.