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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.05.2000
Aktenzeichen: IX R 73/98

Schlagzeile:

Versteuerung von Kursgewinnen aus der Anlage von Festgeld in ausländischen Währungen

Schlagworte:

Festgeld, Fremdwährung, Kursgewinn

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Kursgewinne im Privatvermögen, die sich durch die Anlage von Festgeld in ausländischer Währung ergeben, sind nicht steuerbar, wenn das Fremdwährungsguthaben erst nach Ablauf der Spekulationsfrist des § 23 EStG in einen höheren DM-Betrag rückgetauscht wird. Dies gilt auch dann, wenn das Fremdwährungsguthaben innerhalb der Spekulationsfrist wiederholt als Festgeld angelegt wird.

Hinweis: Siehe auch das Urteil vom 2. Mai 2000, Aktenzeichen IX R 74/96.

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