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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.09.2000
Aktenzeichen: X R 148/97

Schlagzeile:

Rückwirkende Aufstockung einer Reinvestitionsrücklage

Schlagworte:

Entschädigung, Grundstück, Kaufpreis, Reinvestitionsrücklage, Rücklage, Wettbewerbsverbot

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Ein Steuerpflichtiger kann eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG, die er für den Gewinn aus der Veräußerung eines bebauten Grundstücks gebildet hat, rückwirkend aufstocken, wenn sich der Veräußerungspreis in einem späteren Veranlagungszeitraum erhöht.

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