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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.08.2000
Aktenzeichen: V R 9/00

Schlagzeile:

Bemessungsgrundlage für den sog. Verwendungseigenverbrauch bei anteiliger privater Verwendung einer auch unternehmerisch genutzten Segelyacht

Schlagworte:

Eigenverbrauch, Ferienwohnung, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

Der sog. Verwendungseigenverbrauch bei anteiliger privater Verwendung eines auch unternehmerisch genutzten Wirtschaftsgutes wird nach den bei der Ausführung dieses Umsatzes entstandenen Kosten bemessen. Dafür sind nur die anteiligen, aus den Gesamtkosten abgeleiteten Kosten heranzuziehen, für die der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt war. Der einzubeziehende Teil der Ausgaben muss zu den Gesamtausgaben im selben Verhältnis stehen, wie die Dauer der tatsächlichen Verwendung des Gegenstands für unternehmensfremde Zwecke zur Gesamtdauer seiner tatsächlichen Verwendung.

Hinweis: Die BFH-Entscheidung ist auch anzuwenden bei Ferienwohnungen, die zeitweise unternehmerisch und zeitweise nicht unternehmerisch genutzt werden.

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