Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.09.1998 |
Aktenzeichen: | I 857/97 Ki |
Schlagzeile: |
Steuerzahlerfreundliche Berechnung der eigenen Einkünfte bei Arbeitsbeginn im Laufe des Kalenderjahres
Schlagworte: |
Berufsausbildung, Grenzbetrag, Kindergeld
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
In die Berechnung des Grenzbetrages nach § 32 IV 2 EStG fließen nach Auffassung des Finanzgerichts nur solche Einkünfte und Bezüge ein, die das Kind während seiner Berufsausbildung erzielt hat. Der anders lautenden Auffassung der Verwaltung (DA 63.4.1.1 - BStBl I 1997, 7 ff.) ist nicht zu folgen.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.