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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.02.1999
Aktenzeichen: IX 647/97

Schlagzeile:

Ausbildung zur Yoga-Lehrerin in voller Höhe steuerlich abzugsfähig

Schlagworte:

Ausbildung, Fortbildung, Sonderausgabe, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Lässt sich eine Lehrerin an einer allgemeinbildenden Schule zur Yoga-Lehrerin ausbilden und hält sie an ihrer Schule regelmäßig Yoga-Kurse für die Schüler im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften ab, so sind die Aufwendungen für die dreijährige Ausbildung als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit abziehbar.

Nach Auffassung des Finanzgerichts würde es den Begriff der "Lebensführung" überspannen, wollte man den Abzug der Aufwendungen immer dann versagen, wenn ein irgendwie gearteter Vorteil für den privaten Bereich - hier: Persönlichkeitsstärkung - vorliegt.

Das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen ist rechtskräftig.

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