Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.07.1999 |
Aktenzeichen: | VI 337/97 |
Schlagzeile: |
Keine Rückstellungen wegen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Schlagworte: |
Gewinnermittlung, Krankheit, Lohnfortzahlung, Rückstellung
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Selbstständige
Kurzkommentar: |
Auch wenn durch Vorlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der zu erwartende Lohnbetrag für die Krankheitszeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit richtig angegeben wird, sind Rückstellungen wegen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unzulässig.
Der Bundesfinanzhof hat die Revision mit Urteil vom 27.06.01 (Aktenzeichen I R 11/00) wie folgt entschieden:
Die Verpflichtung, Angestellten im Krankheitsfalle das Gehalt für eine bestimmte Zeit weiter zu zahlen, ist weder als Verbindlichkeit aufgrund eines Erfüllungsrückstandes auszuweisen noch führt sie zu einem drohenden Verlust aus dem schwebenden Arbeitsverhältnis (Fortführung der Rechtsprechung).