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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.01.1998
Aktenzeichen: VIII (V) 500/96

Schlagzeile:

Unterhaltsaufwendungen an Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft als außergewöhnliche Belastung

Schlagworte:

Außergewöhnliche Belastung, Eheähnliche Gemeinschaft, Unterhalt

Wichtig für:

Eheähnliche Gemeinschaften

Kurzkommentar:

Unterhaltsleistungen an den Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft sind als außergewöhnliche Belastung dann aufgrund einer sittlichen Verpflichtung zu berücksichtigen, wenn die Bedürftigkeit des Partners gemeinschaftsbedingt ist und besondere Umstände vorliegen, die die Unterhaltsgewährung bei Würdigung der gesamten Umstände als unausweislich erscheinen lassen.

Im Urteilsfall war diese Voraussetzung nach Auffassung des Finanzgerichts erfüllt, da es dem Lebenspartner - einem Äthiopier - wegen der beabsichtigten Lebensgemeinschaft nicht möglich war, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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