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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.09.1997
Aktenzeichen: VIII 619/92

Schlagzeile:

Aufwendungen für den Internatsbesuch eines an Legasthenie erkrankten Kindes als außergewöhnliche Belastung

Schlagworte:

Außergewöhnliche Belastung, Internat, Legastenie

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Aufwendungen für den Internatsbesuch eines an Legasthenie erkrankten Kindes können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG berücksichtigt werden.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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