Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.09.1997 |
Aktenzeichen: | VIII 619/92 |
Schlagzeile: |
Aufwendungen für den Internatsbesuch eines an Legasthenie erkrankten Kindes als außergewöhnliche Belastung
Schlagworte: |
Außergewöhnliche Belastung, Internat, Legastenie
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Aufwendungen für den Internatsbesuch eines an Legasthenie erkrankten Kindes können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG berücksichtigt werden.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.