Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.04.1999 |
Aktenzeichen: | VIII 852/98 Ki |
Schlagzeile: |
Für Steuerzahler positive Rechtsauffassung bei Berechnung der eigenen Einkünfte in Sonderfällen
Schlagworte: |
Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Berufsausbildung, Eigene Einkünfte, Grenzbetrag, Kindergeld, Übergangszeit, Wehrdienst
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Das Finanzgericht Niedersachsen kommt zu folgenden Ergebnissen:
- Keine Berücksichtigung eines Kindes in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, wenn die Ausbildung nicht
fortgesetzt wird.
- Keine Berücksichtigung in einer Übergangszeit zum Wehrdienst zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.
- Kein Ansatz eines anteiligen Arbeitnehmer-Pauschbetrages für Zeiten des Wehrsoldbezugs.
- Aufteilung des Arbeitnehmerpauschbetrags bei Tätigkeit für denselben Arbeitgeber nach Monaten, nicht nach Höhe der Arbeitsentgelte.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.