Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Gerichtsbescheid |
Datum: | 22.02.2000 |
Aktenzeichen: | 7 K 4818/98 |
Schlagzeile: |
++Beschränkte Steuerpflicht eines im Baugewerbe tätigen Subunternehmers mit Sitz der Geschäftsleitung im Ausland
Schlagworte: |
Ausland, Bau, Beschränkte Steuerpflicht, Betriebstätte, Ständiger Vertreter
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.