Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.12.1999 |
Aktenzeichen: | 2 K 2893/98 |
Schlagzeile: |
++Die Wahl einer Heilbehandlung, für die eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse ausgeschlossen ist, steht der Berücksichtigung
als außergewöhnliche Belastung nicht entgegen.
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.