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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.04.1992
Aktenzeichen: VI R 113/88

Schlagzeile:

Schätzung der Benzinkosten bei fehlenden Belegen

Schlagworte:

Beleg, Benzinkosten, Fahrtkosten, Kfz-Kosten, Nachweis

Wichtig für:

Autofahrer

Kurzkommentar:

Bei der Ermittlung der auf Dienstreisen entfallenden Kfz-Kosten kann der Steuerpflichtige einen Teilnachweis der ihm tatsächlich entstandenen Aufwendungen erbringen und weitere dem Grunde nach feststehende Aufwendungen schätzen lassen. Dabei darf das Finanzamt von den für den Steuerpflichtigen ungünstigsten Umständen ausgehen.

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