Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 15.06.2000 |
Aktenzeichen: | IV C 4 - S 2221 - 86/00 |
Schlagzeile: |
Finanzierungen unter Einsatz von Lebensversicherungsansprüchen
Schlagworte: |
Finanzierung, Lebensversicherung, Policendarlehen, Sonderausgabe, Steuerfreiheit, Zinsen
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler, Eigenheimbesitzer, Vermieter
Kurzkommentar: |
Zusammenfassung und Aktualisierung der bisher insgesamt sieben BMF-Schreiben zur Anwendung des § 10 Abs. 2 Satz 2 und des § 52 Abs. 24 Satz 3 EStG und damit zum Einsatz von Lebensversicherungen als Finanzierungsinstrument (sog. Policendarlehen). Bei der Abtretung besteht die Gefahr, dass die Steuerprivilegien für Lebensversicherungen (Sonderausgabenabzug, Steuerfreiheit der Zinserträge) verloren gehen.
Hinweis: Bitte beachten Sie die Neuregelungen durch das Alterseinkünftegesetz ab 2005.