Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 16.10.2000 |
Aktenzeichen: | IV C 5 - S 2336 - 13/00 VI |
Schlagzeile: |
Aufhebung des viel kritisierten Erlasses zur ,,Internet-Surfsteuer''
Schlagworte: |
Auslagenersatz, Geldwerter Vorteil, Internetkosten, Telefax, Telefonkosten, Telekommunikation, Werbungskosten
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium hebt unter der Überschrift „Auslagenersatz, Werbungskosten und geldwerter Vorteil im Zusammenhang mit Telekommunikation des Arbeitnehmers“ das BMF-Schreiben vom 24. Mai 2000 (Aktenzeichen IV C 5 - S 2336 - 13/00) auf und reagiert damit auf die Kritik an den geplanten Verschärfungen. Damit sind die BMF-Schreiben vom 11. Juni 1990 (BStBl 1990 I S. 290) zur steuerlichen Behandlung der vom Arbeitgeber ersetzten Ausgaben für Telefongespräche in der Wohnung des Arbeitnehmers und vom 14. Oktober 1993 (BStBl 1993 I S. 908) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Aufwendungen für ein Autotelefon weiterhin anzuwenden. Die alten Regelungen gelten also unverändert weiter.
Hinweis: Der Erlaß ist überholt durch das BMF-Schreiben vom 20.11.2001, Az.: IV C 5 – S 2336 – 9/01 II.