Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.11.2000 |
Aktenzeichen: | IV R 48/99 |
Vorinstanz: |
FG Saarland |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.03.1999 |
Aktenzeichen: | 1 K 50/99 |
Schlagzeile: |
Personengesellschaft aus Angehörigen unterschiedlicher freier Berufe nicht grundsätzlich eine gewerbliche Mitunternehmerschaft
Schlagworte: |
Arzt, Dokumentar, Freiberufliche Tätigkeit, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Gewerbebetrieb, Mitunternehmer, Personengesellschaft
Wichtig für: |
Freiberufler, Personengesellschaften
Kurzkommentar: |
Eine Personengesellschaft, die sich aus Angehörigen unterschiedlicher freier Berufe zusammensetzt, ist nicht bereits vom Grundsatz her als gewerbliche Mitunternehmerschaft einzustufen. Eine aus einem wissenschaftlichen Dokumentar und einem Arzt bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann freiberuflich tätig sein, wenn die Gesellschafter nur auf ihrem jeweiligen Fachgebiet tätig werden und ihre Arbeitsergebnisse in ein Gutachten einbringen, das für einen Auftraggeber der GbR bestimmt ist. Dabei ist jedoch ein Diplom-Dokumentar (FH) in der Regel nicht wissenschaftlich tätig
Hinweis: Einen ähnlichen Fall hat der BFH am 20. Dezember 2000 (XI R 8/00) entschieden.