Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 08.11.2000 |
Aktenzeichen: | I R 6/96 |
Schlagzeile: |
Rücknahme einer Vorlage an den Großen Senat des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 9. September 1998, Aktenzeichen I R 6/96)
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Der I. Senat hat seinen Vorlagebeschluss vom 9. September 1998 I R 6/96 an den Großen Senat zu der Rechtsfrage, ob der BFH verpflichtet ist, Fragen nach dem Inhalt von Vorschriften der Vierten Richtlinie des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften in bestimmter Rechtsform vom 25. Juli 1978 (ABlEG Nr. L 222) dem EuGH vorzulegen, aufgehoben. Im Verfahren GrS 1/99 des Großen Senats kommt es daher nicht mehr zu einer Entscheidung.