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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.11.2000
Aktenzeichen: VI R 93/98

Schlagzeile:

Fahrten zur Arbeit auch bei Bezug von Konkursausfallgeld steuerlich abzugsfähig

Schlagworte:

Entfernungspauschale, Fahrtkosten, Konkursausfallgeld, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Führt ein Arbeitnehmer in dem Zeitraum, für den er Konkursausfallgeld erhält, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch, sind diese Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzuziehen. Das Finanzamt darf die Steuerminderung nicht mit dem Argument versagen, dass die Fahrtkosten mit dem steuerfreien Konkursausfallgeld zusammenhängen.

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