Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.11.2000 |
Aktenzeichen: | VI R 93/98 |
Schlagzeile: |
Fahrten zur Arbeit auch bei Bezug von Konkursausfallgeld steuerlich abzugsfähig
Schlagworte: |
Entfernungspauschale, Fahrtkosten, Konkursausfallgeld, Werbungskosten
Wichtig für: |
Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Führt ein Arbeitnehmer in dem Zeitraum, für den er Konkursausfallgeld erhält, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch, sind diese Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzuziehen. Das Finanzamt darf die Steuerminderung nicht mit dem Argument versagen, dass die Fahrtkosten mit dem steuerfreien Konkursausfallgeld zusammenhängen.