Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.12.2000 |
Aktenzeichen: | VIII R 21/00 |
Schlagzeile: |
Tarifbegünstigung für Gewinn aus der Veräußerung eines Bruchteils des Kommanditanteils
Schlagworte: |
Kommanditanteil, Sonderbetriebsvermögen, Tarifvergünstigung
Wichtig für: |
Personengesellschaften
Kurzkommentar: |
Der Gewinn aus der Veräußerung eines Bruchteils des Kommanditanteils ist nicht nach den §§ 16, 34 EStG tarifbegünstigt, wenn der Veräußerer zudem wesentliche Wirtschaftsgüter seines Sonderbetriebsvermögens unentgeltlich und unter Fortführung des bisherigen Buchwerts dem Erwerber überträgt.