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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.12.2000
Aktenzeichen: VIII R 21/00

Schlagzeile:

Tarifbegünstigung für Gewinn aus der Veräußerung eines Bruchteils des Kommanditanteils

Schlagworte:

Kommanditanteil, Sonderbetriebsvermögen, Tarifvergünstigung

Wichtig für:

Personengesellschaften

Kurzkommentar:

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Bruchteils des Kommanditanteils ist nicht nach den §§ 16, 34 EStG tarifbegünstigt, wenn der Veräußerer zudem wesentliche Wirtschaftsgüter seines Sonderbetriebsvermögens unentgeltlich und unter Fortführung des bisherigen Buchwerts dem Erwerber überträgt.

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