Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 06.02.2001 |
Aktenzeichen: | VII B 277/00 |
Schlagzeile: |
Steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht bei Kapitalanlagen im Ausland
Schlagworte: |
Anfangsverdacht, Beweismaterial, Durchsuchung, Steuerfahndung
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Wendet sich eine Bank gegen die Weitergabe von Unterlagen und Belegen (Beweismaterial) durch die Steuerfahndung an die Veranlagungsstellen solcher Bankkunden, gegen die sich das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren, in dessen Rahmen dieses Beweismaterial anlässlich einer Durchsuchung der Bank gewonnen wurde, nicht richtete (nicht verfahrensbeteiligte Bankkunden), so handelt es sich um eine Abgabenangelegenheit, für die der Finanzrechtsweg eröffnet ist.
Geld- oder Kapitalanlagen im Ausland, die von den Anlegern über ein deutsches Kreditinstitut in banküblicher Weise abgewickelt werden, sind in Anbetracht der Gewährleistung der Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern (Art. 56 ff. EG) nicht geeignet, einen steuerstrafrechtlichen Anfangsverdacht zu begründen.